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   BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96   

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BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96 (https://dejure.org/1996,3749)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 (https://dejure.org/1996,3749)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 11 B 24.96 (https://dejure.org/1996,3749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßenrecht - Sondernutzungserlaubnis - Religionsgemeinschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für zugleich gewerblichen Informationsstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 408
  • NVwZ 1997, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Soweit eine straßenrechtliche Sondernutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 144.86 - ) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).

    Das gleiche gilt für die von der Beschwerde gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1989 - BVerwG 7 C 81.88 - (BVerwGE 84, 71), denn in diesem Fall ging es um Art. 5 Abs. 3 GG und seine Auswirkungen bei der Ausübung von Straßenkunst auf öffentlichen Straßen durch Silhouettenschneiden.

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Das Fehlen einer solchen gesetzlichen Kasuistik bedeutet aber nicht, daß die Erlaubnis in Fällen der Grundrechtsausübung - unzulässigerweise (vgl. BVerfG NVwZ 1992, 53 ) - im freien Ermessen der Exekutive stände.

    Das ist nicht der Fall: Eine Abweichung von dem Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Oktober 1991 - 1 BvR 1377/91 - (NVwZ 1992, 53) kann schon deshalb nicht mit Erfolg als Divergenz gerügt werden, weil es sich in dem dort entschiedenen Fall um ein behördliches Verbot der Verteilung von Flugblättern und Broschüren auf öffentlichen Wegeflächen handelte und das Bundesverfassungsgericht die Frage geprüft hat, welche Rechtsfolgen sich dafür aus Art. 5 Abs. 1 und 2 GG und dem Hamburgischen Landesrecht ergeben.

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Soweit eine straßenrechtliche Sondernutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 144.86 - ) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).

    Die von der Beschwerde angesprochene Rechtsfrage ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft der Schutz des Art. 4 GG nicht schon dann zu versagen ist, wenn sie sich in erheblichem Umfang (erwerbs-)wirtschaftlich betätigt, sofern nicht ihre Glaubenslehre nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient (vgl. BVerwGE 90, 112 ; Beschluß vom 16. Februar 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Die von der Beschwerde angesprochene Rechtsfrage ist im übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin gehend geklärt, daß einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft der Schutz des Art. 4 GG nicht schon dann zu versagen ist, wenn sie sich in erheblichem Umfang (erwerbs-)wirtschaftlich betätigt, sofern nicht ihre Glaubenslehre nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient (vgl. BVerwGE 90, 112 ; Beschluß vom 16. Februar 1995, a.a.O.).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden; denn selbst wenn der Kläger eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GG wäre - was das Berufungsgericht unter Hinweis auf unterschiedliche Rechtsprechung (verneinend: Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995, NJW 1996, 143; bejahend: OVG Hamburg NVwZ 1995, 498) ausdrücklich offengelassen hat -, läßt sich die gestellte Frage aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ohne weiteres Revisionsverfahren beantworten:.
  • BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95

    Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst,

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Soweit eine straßenrechtliche Sondernutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 144.86 - ) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).
  • BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86

    Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Soweit eine straßenrechtliche Sondernutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 144.86 - ) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90

    Kunstfreiheit im Bereich der Baugestaltung?

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Soweit eine straßenrechtliche Sondernutzung als Ausübung des vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechts der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) zu werten ist, gelten dieselben bundesrechtlichen Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 84, 71 ; Beschluß vom 19. Dezember 1986 - BVerwG 7 B 144.86 - ) im Hinblick auf die - gleichfalls vorbehaltlos gewährleistete - Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) für Fälle der Straßenkunst entwickelt hat (vgl. ferner - zum Thema Baukunst und Baurecht - Beschlüsse vom 27. Juni 1991 - BVerwG 4 B 138.90 - und vom 13. April 1995 - BVerwG 4 B 70.95 - sowie - zum Thema Glaubensfreiheit und Gewerberecht - Beschluß vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - ).
  • OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93

    Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 24.96
    Damit kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden; denn selbst wenn der Kläger eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GG wäre - was das Berufungsgericht unter Hinweis auf unterschiedliche Rechtsprechung (verneinend: Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995, NJW 1996, 143; bejahend: OVG Hamburg NVwZ 1995, 498) ausdrücklich offengelassen hat -, läßt sich die gestellte Frage aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ohne weiteres Revisionsverfahren beantworten:.
  • VGH Bayern, 29.10.2002 - 8 CE 02.2663

    Zulassung einer Sondernutzung für eine Informationsveranstaltung der Scientology

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  • VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 179/15

    Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf

    Das "knappe Gut des öffentlichen Straßenraums", das in Innenstädten faktisch nicht vermehrbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 24/96 -, NJW 1997, 408), kann aber nur durch die Vergabe oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis sinnvoll bewirtschaftet werden.
  • VG Neustadt, 19.09.2022 - 4 L 720/22

    Keine Corona-Teststelle auf dem Messplatz in Bad Bergzabern

    Das "knappe Gut des öffentlichen Straßenraums", das in Innenstädten faktisch nicht vermehrbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 24/96 -, NJW 1997, 408), kann nur durch die Vergabe oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis sinnvoll bewirtschaftet werden.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/21

    Bundesstraße; Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Zufahrt

    Eine zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis führende Ermessensreduzierung auf Null liegt dabei regelmäßig nur dann vor, wenn die Realisierung eines grundrechtlich geschützten Sondernutzungsinteresses keine ernsthafte Beeinträchtigung sowohl der im Kern durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer als auch des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 -, juris; Beschluss vom 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris; Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.05.1993 - 12 L 124/90 -, juris; Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8, Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 11 B 116/04

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides

    vgl. etwa OVG Bremen, Urteil vom 25. Februar 1997 - OVG 1 BA 30/96 -, GewArch 1997, 285; Nds. OVG, Urteile vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 -, OVGE 46, 325 = NVwZ-RR 1996, 247, und - 12 L 2141/93 -, NVwZ-RR 1996, 244, (letzterem nachgehend BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 11 B 24.96 -, NJW 1997, 408); BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 8 CE 02.2663 -, NVwZ-RR 2003, 244 (gerade zur entsprechenden "Wanderausstellung").
  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5593/03

    Anspruch der Church of Scientology International (CSI) auf Erlass einer

    Diese verfolgt nicht ausschließlich gemeinnützige, sondern auch kommerzielle, gewerbliche Zwecke, weshalb ferner von einer "Werbeveranstaltung (Promotion)" im Sinne der Nr. 18 GebVerz auszugehen ist (vgl. für die straßenrechtliche Beurteilung von Verkaufsaktivitäten und Mitgliederwerbung BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 408; VGH Baden-Württ, Urt. v. 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - NVwZ-RR 2003, 238 [VGH Baden-Württemberg 31.01.2002 - 5 S 3057/99] , Beschl. v. 17.7.2003 - 5 S 1544/03 - BayVGH, Beschl. v. 2.4.2003, GewArch 2003, 350 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5594/03

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr im Rahmen der

    Diese verfolgt nicht ausschließlich gemeinnützige, sondern auch kommerzielle, gewerbliche Zwecke, weshalb ferner von einer "Werbeveranstaltung (Promotion)" im Sinne der Nr. 18 GebVerz auszugehen ist (vgl. für die straßenrechtliche Beurteilung von Verkaufsaktivitäten und Mitgliederwerbung BVerwG, Beschl. v. 4.7.1996, NJW 1997, 408; VGH Baden-Württ., Urt. v. 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - NVwZ-RR 2003, 238 [VGH Baden-Württemberg 31.01.2002 - 5 S 3057/99] , Beschl. v. 17.7.2003 - 5 S 1544/03 - BayVGH, Beschl. v. 2.4.2003, GewArch 2003, 350 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2021 - 7 LB 16/12

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Herstellung einer Zufahrt von

    Eine zu einem gebundenen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis führende Ermessensreduzierung auf Null liegt dabei regelmäßig nur dann vor, wenn die Realisierung eines grundrechtlich geschützten Sondernutzungsinteresses keine ernsthafte Beeinträchtigung sowohl der im Kern durch Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer als auch des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Anliegergebrauchs mit sich bringt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 24.96 -, juris; Beschluss vom 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris; Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.05.1993 - 12 L 124/90 -, juris; Grupp in: Marschall, FStrG, 6. Aufl. 2012, § 8, Rn. 8).
  • VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96

    Straßenverbot für Scientology

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei dem Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis, selbst wenn man den Bücherverkauf dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuordnen würde, jedenfalls um eine im Hinblick auf den Grundrechtsschutz anderer Verkehrsteilnehmer gerechtfertigte Einschränkung des Schutzbereiches (Beschlüsse v. 04.07.1996 Az.: 11 B 23/96, NJW 1997, 406; Az.: 11 B 24/96, NJW 1997, 408).
  • VGH Bayern, 01.08.2003 - 8 CE 03.1972

    Kein Anspruch von Scientology auf Genehmigung des Aufstellens eines Zeltes in der

    Art. 4 Abs. 1 GG ist keine Anspruchsgrundlage für eine beliebige Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum; bei massiven Nutzungsabsichten wie hier könnte im Hinblick auf gegenläufige Grundrechtspositionen Dritter aus Art. 2 Abs. 1 , Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG (Straßenbenutzer, Verkehrsteilnehmer oder Anlieger) keine Ermessensreduzierung auf Null eintreten (vgl. BVerwG vom 4.7.1996 NJW 1997, 408 [BVerwG 04.07.1996 - 11 B 24.96] m.w.N.).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 K 11.720

    Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung durch eine Gaststätte

  • VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 6 K 10.2022

    Altkleidercontainer auf öffentlichem Straßengrund; Anspruch auf

  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 E 11.575

    Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Vorwegnahme

  • VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.358

    1. Für die Einstufung einer Sondernutzung in einen Gebührentatbestand kommt es

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